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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bedingungen und Konditionen


Definitionen
:

Angebot/Angebote:
Jedes Angebot von TAGGRS zum Abschluss eines Vertrages;

Anwendung(en):
Die Software(-Module), die mittels des Dienstes gemäß der Definition in der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden;

TAGGRS:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung TAGGRS B.V. mit Sitz in (8442 EZ) Heerenveen, Coehoorn van Scheltingaweg 1P, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 90185943, ist der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

Verfügbarkeit:
Der Zeitraum, in dem dem Kunden die Anwendung über den Dienst tatsächlich zur Verfügung steht;

Service(s):
Die Bereitstellung und Wartung der Anwendung(en) durch TAGGRS zugunsten des Kunden auf einem Server gegen eine Gebühr, wie im Vertrag definiert;

Benutzer:
Eine natürliche Person, die vom Kunden ermächtigt wurde, die über das Portal verfügbare(n) Anwendung(en) zu nutzen;

Schnittstelle:
Eine Ressource, die eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Dienst und Systemen innerhalb der Domäne des Kunden darstellt;

Ressourcen:
Die vom Benutzer und/oder Client auf seinem Computer installierten Ressourcen zur Nutzung der Anwendung;

Kunde:
die natürliche(n) und/oder juristische(n) Person(en), der/denen TAGGRS ein Angebot macht und/oder mit der/denen TAGGRS einen Vertrag abschließt;

Vereinbarung:
Jede Vereinbarung zwischen den Parteien über die Erbringung von Dienstleistungen durch TAGGRS an den Kunden;

Partei:
TAGGRS und Kunde oder jeder von ihnen;

Personenbezogene Daten:
Personenbezogene Daten im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (“GDPR”), die bei der Nutzung des Dienstes und/oder der Anwendung(en) verarbeitet werden;

Portal:
Die Internetseite, auf der Kunde und Nutzer den Dienst nutzen und Änderungen beantragen können;

Server:
Ein Computer oder eine Gruppe von Computern und zugehöriger Hardware (“Cloud”), der/die von oder im Namen von TAGGRS verwaltet wird und der/die Webserver, die Anwendung(en), unterstützende Software und/oder Datenbanksoftware enthält und über das Internet zugänglich ist;

Zugangsmittel:
Das Mittel, z. B. ein Token oder eine Kombination aus Zugangscode und Benutzername, das den Zugang zum Portal, zum Server und zu den Anwendungen ermöglicht;

Auftragsverarbeitungsvertrag:
Der zwischen TAGGRS und dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag, wobei TAGGRS als “Auftragsverarbeiter” und der Kunde als “für die Verarbeitung Verantwortlicher” im Sinne des GDPR eingestuft wird;

Bedingungen:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von TAGGRS.

2. Allgemein
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge.

2.2
Waren die Bedingungen auf einen Vertrag anwendbar, so gelten sie von Rechts wegen – ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung zwischen den betreffenden Parteien bedarf – für jeden später zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes für den betreffenden Vertrag vereinbart haben.

2.3 Die Anwendbarkeit der vom Abnehmer verwendeten allgemeinen oder besonderen Bedingungen auf einen Vertrag wird von TAGGRS ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, dass diese Bedingungen ausdrücklich und schriftlich von TAGGRS auf einen Vertrag für anwendbar erklärt wurden.

2.4
Im Falle der Nichtigkeit oder Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen der Bedingungen durch den Kunden gelten die übrigen Bestimmungen der Bedingungen für den Vertrag unverändert weiter. Die Parteien werden sich abstimmen, um eine unwirksame oder nichtige Bestimmung der Bedingungen durch eine wirksame oder nichtige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Bedeutung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

2.5
Soweit ein Vertrag von einer oder mehreren Bestimmungen der Bedingungen abweicht, sind die Bestimmungen des Vertrages maßgebend. Die übrigen Bestimmungen der Bedingungen bleiben in diesem Fall von der Vereinbarung unberührt.

3. Angebote
3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist ein Angebot freibleibend und für den im Angebot angegebenen Zeitraum gültig. Wenn das Angebot keine Frist für die Annahme vorsieht, erlischt das Angebot in jedem Fall vierzehn (14) Tage nach dem im Angebot genannten Datum.

3.2
Ein vom Abnehmer innerhalb der Gültigkeitsdauer angenommenes Angebot kann von TAGGRS innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Annahme bei TAGGRS widerrufen werden, ohne dass dies zu einer Verpflichtung von TAGGRS führt, dem Abnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

3.3
Ein vom Auftraggeber erteilter Auftrag wird von TAGGRS durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. Wenn der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung keine Einwände gegen diese erhebt, gilt der Auftrag, wie in der Auftragsbestätigung beschrieben, als vom Kunden angenommen.

3.4
Wenn der Auftraggeber TAGGRS Informationen zur Verfügung stellt, um ein Angebot zu unterbreiten, kann TAGGRS von deren Richtigkeit ausgehen und wird sein Angebot auf diese Informationen stützen. Der Kunde stellt TAGGRS von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Nutzung der vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellten Daten frei.

3.5
Wenn auf Wunsch des Auftraggebers ein Angebot unterbreitet wird und dieses Angebot nicht angenommen wird, ist TAGGRS berechtigt, dem Auftraggeber alle Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm für die Erstellung seines Angebots entstanden sind.

3.6
Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, ohne die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, ohne die Kosten für das Submit und die Verwaltung, sofern nicht anders angegeben.

4. Abtretung
4.1 Der Kunde beauftragt TAGGRS mit der Erbringung der Dienstleistungen, wie im Vertrag und in den Bedingungen beschrieben. Die Dienste und die Anwendung(en) werden im Zustand “wie sie sind”, “wie verfügbar” und “mit allen vorhandenen Mängeln” bereitgestellt.

4.2
TAGGRS ist nicht verpflichtet, für die Erbringung der Dienstleistungen über eine Ausweichzentrale oder andere Notfalleinrichtungen zu verfügen.

4.3
TAGGRS hat das Recht, jederzeit Anpassungen am Design oder der Funktionsweise der Dienstleistungen und/oder der Anwendung(en) vorzunehmen.

4.4
Die Nutzung der Dienste und/oder der Anwendung(en) erfolgt vollständig auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde garantiert, dass er die Anwendung(en) nicht für andere Zwecke als die im Vertrag und in den vorliegenden Bedingungen genannten oder sich daraus ergebenden Zwecke verwenden wird und stellt TAGGRS von allen Verstößen und Schäden frei, die sich aus der Anwendung und/oder der Nutzung der Dienstleistungen und/oder der Anwendung(en) ergeben können, und hält TAGGRS in dieser Hinsicht vollständig schadlos.

5. Preis
5.1 Der für die Dienstleistungen zu zahlende Preis ist in der Vereinbarung festgelegt.

5.2
Die im Vertrag genannten und anderweitig von den Parteien während der Laufzeit des Vertrages besprochenen Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der fälligen Umsatzsteuer und anderer staatlicher Abgaben.

5.3
TAGGRS ist berechtigt, die vereinbarten Preise periodisch zu ändern, einschließlich des Rechts, die Preise und Tarife einmal pro Vertragsjahr anzupassen. TAGGRS wird den Abnehmer mindestens einen Kalendermonat im Voraus schriftlich über Preisänderungen informieren, ohne dass der Abnehmer das Recht hat, diesen Vertrag mit dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Preiserhöhung zu kündigen.

6. Zahlung
6.1 Die Zahlung der von TAGGRS in Rechnung gestellten Beträge hat stets innerhalb der vereinbarten Fristen, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Rechnungsdatum in einer von TAGGRS anzugebenden Weise in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen, es sei denn, TAGGRS hat schriftlich etwas anderes mitgeteilt. TAGGRS ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.

6.2
Wenn der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der in Artikel 6.1 genannten Frist bezahlt hat, ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug (Artikel 6:83 sub a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Kunde schuldet dann die gesetzlichen Handelszinsen (6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) auf den Rechnungsbetrag sowie die gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, wobei letztere auf 15 % der überfälligen Beträge mit einem Mindestbetrag von 500 € festgesetzt werden.

6.3
Der Abnehmer ist nicht berechtigt, einen Betrag, den er TAGGRS schuldet, mit Forderungen gegen TAGGRS zu verrechnen. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

7. Verfügbarkeit und Anpassung
7.1 TAGGRS wird sich bemühen, sicherzustellen, dass der vereinbarte Service stets ordnungsgemäß funktioniert und ist bestrebt, die höchstmögliche Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit des Service zu gewährleisten. TAGGRS garantiert jedoch nicht, dass der Dienst ohne Fehler, Störungen oder Unterbrechungen funktionieren wird. TAGGRS hat nur eine Verpflichtung zum Aufwand und nicht zum Ergebnis. TAGGRS wird sich bemühen, etwaige Fehler, Störungen oder Unterbrechungen so schnell wie möglich zu beheben. Das Versäumnis von TAGGRS, dies zu tun, stellt in keinem Fall eine Vertragsverletzung seitens TAGGRS dar und ist auch kein Grund für den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen oder anderweitig zu beeinträchtigen. TAGGRS ist unter keinen Umständen für (Folge-)Schäden haftbar.

7.2
TAGGRS behält sich das Recht vor – ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden – zwischenzeitliche Änderungen an den technischen und funktionellen Merkmalen des Dienstes vorzunehmen, um die Funktionalität zu verbessern und eventuelle Fehler zu beheben oder um die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

7.3
Der Abnehmer muss TAGGRS unverzüglich schriftlich über etwaige Fehler des Dienstes informieren. “Fehler” bedeutet in diesem Zusammenhang eine erhebliche Nichteinhaltung der von TAGGRS schriftlich mitgeteilten funktionellen oder technischen Spezifikationen. Ein Fehler liegt nur vor, wenn der Kunde ihn nachweisen kann, er reproduzierbar ist und die normale Nutzung des Dienstes verhindert. TAGGRS unternimmt alle Anstrengungen, um eventuelle Fehler im Service zu entdecken und zu korrigieren. TAGGRS kann jedoch nicht garantieren, dass alle Fehler behoben werden und haftet in keinem Fall für (Folge-)Schäden.

7.4
Wenn eine Anpassung im Sinne von Artikel 7.2 und 7.3 zu einer wesentlichen Abweichung in der Funktionalität des Dienstes führt, wird TAGGRS den Auftraggeber schriftlich oder elektronisch informieren, bevor die Anpassung verfügbar wird.

7.5
TAGGRS behält sich das Recht vor, den Service vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, unter anderem für die Wartung, Anpassung oder Verbesserung der Computersysteme von TAGGRS. TAGGRS veranlasst, soweit möglich, dass der Dienst außerhalb der Geschäftszeiten stattfindet und informiert den Auftraggeber rechtzeitig im Voraus über den geplanten Dienst außerhalb der Geschäftszeiten. Eine solche angekündigte Stilllegung des Dienstes ist in keinem Fall als Nichterfüllung der Verpflichtungen von TAGGRS gegenüber dem Kunden zu betrachten, und TAGGRS haftet daher nicht für etwaige (Folge-)Schäden.

7.6
TAGGRS übernimmt keine Garantie für das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes, wenn die von TAGGRS für den Dienst empfohlene Hard- und Software (einschließlich u.a. Betriebssystem und Infrastruktur mit den dazugehörigen Einstellungen) nicht verwendet wird. TAGGRS garantiert außerdem nicht das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes bei unsachgemäßer Nutzung des Dienstes durch den Kunden und/oder bei unsachgemäßer Implementierung und Nutzung des Dienstes durch den Kunden.

7.7
TAGGRS kann in Absprache mit dem Kunden Beta-Versionen (eines oder mehrerer Module) des Dienstes dem Kunden zur Verfügung stellen. Die Nutzung dieser Version(en) erfolgt in jedem Fall auf Kosten und Risiko des Kunden.

8. Ressourcen
8.1
Der Kunde ist verantwortlich für die Verfügbarkeit und das Funktionieren der Ressourcen, die für den Zugang und die Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich der Hardware, der vom Kunden verwendeten (Peripherie-)Geräte und Software, der Hilfsanwendungen, der Konfiguration und der Internetverbindung sowie der (anderen) Telekommunikationseinrichtungen, die den von TAGGRS angegebenen technischen und funktionellen Spezifikationen und den von TAGGRS gegebenen Anweisungen entsprechen.

8.2
Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung des Anschlusses an das Energienetz und andere für den Zugang und die Nutzung des Dienstes erforderliche Anschlüsse verantwortlich.

8.3
Für die Nutzung der Hilfsanwendungen können zusätzliche (Lizenz-)Bedingungen (von Dritten) gelten. TAGGRS übernimmt keine Garantie für die vollständige Funktionalität der vom Abnehmer verwendeten Hilfsanwendungen und/oder Links und haftet nicht für (Folge-)Schäden im Zusammenhang mit dem Ausfall oder den Unzulänglichkeiten und sonstigen Fehlern der vom Abnehmer verwendeten Hilfsanwendungen.

9. Zugang zum Dienst
9.1 Der Kunde ist für jede Nutzung des Dienstes und der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsressourcen mit oder ohne seine Zustimmung verantwortlich. TAGGRS haftet nicht für (Folge-)Schäden des Auftraggebers und/oder Dritter, die durch die unbefugte und/oder unsachgemäße Nutzung der Zugangsgeräte entstanden sind.

9.2
Die zur Verfügung gestellten Zugangsressourcen sind nicht übertragbar, streng persönlich und ausschließlich zur Nutzung innerhalb der Organisation des Kunden bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsmittel mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen und sie gegenüber Dritten geheim zu halten.

9.3
TAGGRS kann die Zugangsressourcen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, worüber TAGGRS den Kunden schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich informiert.

9.4
Der Kunde trifft die erforderlichen Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Zugangsressourcen in die Hände unbefugter Dritter gelangen. Die Zugangsressourcen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Kunden bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, TAGGRS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Zugangsressourcen unbefugt genutzt werden oder der Kunde einen begründeten Verdacht dafür hat.

9.5
Der Kunde kann TAGGRS auffordern, die Zugangsressourcen zu sperren. TAGGRS ist auch berechtigt, die Zugänge jederzeit von sich aus zu sperren, wenn TAGGRS Kenntnis von einer möglichen unberechtigten Nutzung der Zugänge hat. TAGGRS haftet in diesem Fall nicht für (Folge-)Schäden des Auftraggebers und/oder Dritter, die durch die Sperrung der Zugangsmethoden verursacht werden.

10. Nutzung des Dienstes
10.1
Der Kunde und der Nutzer dürfen den Dienst nur für die Zwecke der in der Vereinbarung genannten Module, die den Parteien hinreichend bekannt sind, und vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen nutzen.

10.2
Nur der Kunde und der Nutzer sind berechtigt, den Dienst zu nutzen, wobei jeder einzelne Nutzer nur seine eigene nicht-exklusive Lizenz nutzen darf.

10.3
Der Kunde und der Nutzer dürfen den Dienst nur im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs nutzen.

10.4
Bei der Nutzung des Dienstes garantiert der Kunde in jedem Fall, dass er und der/die Benutzer die folgenden Regeln einhalten werden, soweit diese relevant sind:
a. Der Kunde sorgt für den Schutz seiner (Peripherie-)Geräte, Software, Infrastruktur und Internetverbindung vor Viren, Computerkriminalität und (sonstiger) unrechtmäßiger Nutzung durch den/die Nutzer oder Dritte;
b. Bei der Nutzung des Dienstes darf der Kunde und/oder Nutzer keine (Computer-)Viren oder andere Dateien verbreiten, die das (ordnungsgemäße Funktionieren des) Dienstes beeinträchtigen (können);
c. Der Kunde und/oder der Nutzer darf keine Handlungen vornehmen oder vornehmen lassen, die Störungen des Dienstes, der (Computer-)Netze oder der Infrastrukturen (anderer Nutzer) verursachen können oder in diesem Zusammenhang zu Belästigungen, eingeschränkter Nutzung oder unvorhergesehener Nutzung (für andere Nutzer) führen können;
d. Der Kunde und/oder Nutzer darf nicht unaufgefordert große Mengen von Nachrichten mit gleichem oder ähnlichem Inhalt (“Spam”) einsenden;
e. Der Kunde und/oder der Nutzer dürfen die Zugangsmittel nicht missbrauchen oder die Sicherheit des Dienstes verletzen und/oder versuchen zu verletzen;
f. Der Kunde und/oder Benutzer darf keine Handlung ausführen oder unterlassen, von der er weiß oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie zu einer strafbaren oder rechtswidrigen Nutzung des Dienstes gegenüber TAGGRS und/oder Dritten führen kann;
g. Der Kunde und/oder Nutzer wird kein rassistisches oder diskriminierendes Material und/oder (Kinder-)Pornografie veröffentlichen oder verbreiten. Verbreiten bedeutet auch das Einstellen oder Verbreiten über die Infrastruktur des Dienstes;
h. Der Kunde und/oder Nutzer darf nicht absichtlich und ohne Erlaubnis gegen den Willen des Eigentümers oder Administrators in ein Computersystem oder einen Teil davon eindringen (“Hacking”);
i. Der Kunde und/oder Benutzer wird in keiner Weise die geistigen Eigentumsrechte von TAGGRS und/oder Dritten verletzen; und
j. Der Kunde und/oder Benutzer darf ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TAGGRS keine Informationen und Daten, die von TAGGRS in Verbindung mit dem Service zur Verfügung gestellt wurden, offenlegen, vervielfältigen oder anderweitig nutzen, außer für die Verwendung im internen Geschäftsbetrieb des Kunden;
k. Der Kunde und/oder Nutzer ist verpflichtet, die in Artikel 11 genannten (Lizenz-)Bedingungen Dritter jederzeit einzuhalten.

10.5
Wenn der Auftraggeber und/oder der/die Nutzer gegen eine oder mehrere der vorgenannten Regeln verstoßen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die von TAGGRS in diesem Zusammenhang zu erteilenden angemessenen Anweisungen zu befolgen und den/die Nutzer zu veranlassen, diese zu befolgen.

10.6
Sollten die gespeicherten, bearbeiteten, verarbeiteten oder anderweitig über den Service eingegebenen Daten gegenüber Dritten rechtswidrig sein, ist TAGGRS berechtigt, diese Daten ohne Vorankündigung unverzüglich vom Server zu entfernen und zu vernichten. Der Kunde erteilt TAGGRS die Erlaubnis, ab sofort und soweit erforderlich, alle rechtsverletzenden Daten vom Server zu entfernen und zu vernichten. TAGGRS haftet unter keinen Umständen für etwaige (Folge-)Schäden, die sich aus solchen Handlungen ergeben.

10.7
TAGGRS kann den Zugang zu den Diensten durch die Stilllegung von Zugangsmedien verhindern oder den Dienst aussetzen, wenn sie den Verdacht hat, dass dieser unter Verletzung der Bestimmungen des Vertrages genutzt wird. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt während dieser Stilllegung bestehen.

10.8
Es ist dem Kunden nicht gestattet, den Dienst oder eine Kopie davon ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleihen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf die Urheberschaft oder den vertraulichen Charakter der Software oder Hinweise auf TAGGRS, die im Service erscheinen, zu ändern oder zu entfernen.

10.9
Der Kunde darf den Dienst nur laden und abbilden, wenn und soweit dies technisch erforderlich ist und mit den zulässigen Nutzungszwecken und der Erfüllung des Vertrages übereinstimmt.

10.10
TAGGRS behält sich alle Rechte in Bezug auf den Service vor, die dem Kunden im Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden.

10.11
Wenn der Kunde und/oder der/die Benutzer gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstößt/verstoßen, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug und TAGGRS hat das Recht, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen, und TAGGRS hat darüber hinaus alle Rechte, die ihm in einem solchen Fall von Rechts wegen zustehen.

11. Anwendungen Dritter
11.1
Wenn und soweit bei der Erbringung der Dienste und/oder der Anwendung(en) Anwendungen, Dienste oder sonstige Software Dritter zur Verfügung gestellt oder genutzt werden, gelten die Geschäftsbedingungen dieser Dritten in vollem Umfang für diese Anwendungen, Dienste oder sonstige Software. Der Kunde akzeptiert die genannten Bedingungen Dritter und verpflichtet sich, sie einzuhalten.

11.2
Falls der Kunde Anwendungen, Dienste oder andere Software von Dritten für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienste und/oder den Betrieb der Anwendung(en) erwirbt und/oder nutzt, garantiert der Kunde, dass er jederzeit in Übereinstimmung mit den Bedingungen handelt, die mit dem Kauf oder der Nutzung durch den betreffenden Dritten verbunden sind. TAGGRS hat keine Kontrolle über die Anwendungen, Dienstleistungen oder andere Software dieser Dritten, und ihre Nutzung erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Kunden. TAGGRS ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für Anwendungen, Dienste oder andere Software Dritter. Der Auftraggeber stellt TAGGRS von allen Verstößen und Schäden frei, die durch die Anwendung und/oder Nutzung der betreffenden Anwendungen, Dienste oder anderer Software Dritter entstehen können, und hält TAGGRS diesbezüglich vollständig schadlos.

11.3
Wenn und soweit die genannten Bedingungen Dritter in der Beziehung zwischen dem Auftraggeber und TAGGRS aus irgendeinem Grund als nicht anwendbar gelten oder für unanwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen des Vertrages und die Bedingungen zwischen den Parteien in vollem Umfang.

11.4
In Bezug auf die Nutzung und Wartung der Anwendung haftet TAGGRS niemals mehr oder anders, als es in der Beziehung zwischen TAGGRS und dem jeweiligen Anbieter dieser Anwendung gilt.

12. Geistige Eigentumsrechte und Lizenz
12.1
Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Anwendungen, die im Rahmen der Dienste entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder an anderen Dokumentationen und anderen Materialien, auf denen ein Recht auf geistiges Eigentum beruht oder beruhen könnte, liegen ausschließlich bei TAGGRS oder seinen Lizenzgebern.

12.2
Der Kunde erwirbt nur die widerruflichen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte und Befugnisse, wie sie ausdrücklich im Vertrag oder anderweitig schriftlich eingeräumt werden, für die Dauer des Vertrages (Lizenz). Die Lizenz wird unter der Bedingung erteilt, dass der Kunde die im Vertrag genannten Gebühren pünktlich und vollständig bezahlt und dass er sich an die Bestimmungen des Vertrags und der Bedingungen hält. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TAGGRS ist der Kunde nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben.

12.3
Der Kunde darf die im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen sowie andere Dokumentationen und andere Materialien nicht anderweitig vervielfältigen oder offenlegen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus den im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen oder anderen Dokumentationen und sonstigen Materialien zu entfernen oder zu verändern. Auch ist es dem Kunden nicht gestattet, den Quellcode durch Reverse Engineering zu rekonstruieren. Der Kunde garantiert, dass er die geistigen Eigentumsrechte, die in den als Teil der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen oder anderen Dokumentationen und sonstigen Materialien enthalten sind, nicht für andere als die im Vertrag vorgesehenen Zwecke nutzen wird.

12.4. TAGGRS ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz der im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen oder anderer Dokumentationen und anderer Materialien zu ergreifen, sofern diese Maßnahmen die Funktionalität nicht beeinträchtigen. Sind die im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen oder sonstigen Dokumentationen und sonstigen Materialien durch technische Schutzmaßnahmen gesichert, ist es dem Kunden nicht gestattet, diese Sicherung zu entfernen oder zu umgehen.

12.5
. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenständig Fehler im Dienst und/oder in der Anwendung zu beheben, Anpassungen daran vorzunehmen, sie auf andere Geräte zu übertragen, sie mit anderen Geräten und Software zu verbinden, eigenständig die Funktionalität zu erweitern, Parameter zu ändern und/oder Schutzmaßnahmen zu entfernen.

12.6
TAGGRS ist jederzeit berechtigt, zu prüfen, ob der Abnehmer die Dienstleistungen und/oder die Anwendung auf eine dem Vertrag entsprechende Art und Weise erwirbt (die Rechte des geistigen Eigentums, die darin enthalten sind). Der Abnehmer verpflichtet sich, auf erste Aufforderung von TAGGRS an einer solchen Prüfung mitzuwirken.

13. Daten des Kunden und Verarbeitung personenbezogener Daten
13.1
Soweit Daten, bei denen es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, vom Kunden in den Diensten verwendet und/oder vom Kunden in die Anwendung eingegeben werden, bleibt der Kunde für diese Daten völlig unabhängig verantwortlich und haftbar. Der Kunde garantiert, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen wahrheitsgemäß, genau, vollständig und aktuell sind und bleiben werden. TAGGRS ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten zu überprüfen und ist nicht verantwortlich oder haftbar dafür. Die Daten dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Vertrag und den Bedingungen verwendet werden.

13.2
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sorgt der Kunde als Datenverantwortlicher für eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der GDPR und den damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften. Die Parteien haben eine Verarbeitungsvereinbarung geschlossen, die einen untrennbaren Bestandteil der Vereinbarung und der Bedingungen bildet, die auch für sie gelten. Der Kunde hält TAGGRS schadlos für alle Ansprüche Dritter und (Folge-)Schäden, die sich aus der Verletzung der oben genannten Gesetze und Vorschriften durch den Kunden sowie aus der Nichteinhaltung des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf (die Verarbeitung von) personenbezogenen Daten ergeben.

14. Haftung und Schadenersatz
14.1
TAGGRS haftet gegenüber dem Abnehmer für den Schaden, den der Abnehmer erleidet, der die direkte und ausschließliche Folge eines TAGGRS zuzuschreibenden Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrags ist und der sich innerhalb einer Frist von höchstens 24 Monaten nach Beendigung des Vertrags oder der Lieferung manifestieren muss, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels.

14.2
Diese Haftung von TAGGRS ist auf maximal das Dreifache des Rechnungswerts ohne MwSt. pro Zeitraum, wie im Vertrag angegeben, begrenzt, höchstens jedoch auf 25.000 €. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauerleistungsvertrag, so ist die Haftung auf einen Betrag begrenzt, der dem Dreifachen des Gesamtbetrags ohne MwSt. entspricht, der im Rahmen des Auftrags in den letzten 6 Monaten vor dem Auftreten des Schadens durch den Abnehmer vereinbart wurde, höchstens jedoch auf 25.000 €. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für etwaige Entschädigungspflichten von TAGGRS.

14.3
Wenn die Bestimmungen der Artikel 14.1 und 14.2, aus welchem Grund auch immer, nicht aufrechterhalten werden, ist die Haftung von TAGGRS in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer von TAGGRS in einem bestimmten Fall auszahlt.

14.4
Wenn und insofern das (Funktionieren) der Dienste und Anwendungen von den Diensten (dem Funktionieren) Dritter abhängt, haftet TAGGRS darüber hinaus niemals für Schäden, die als direkte oder indirekte Folge des Nichtfunktionierens (oder Nichtmehrfunktionierens) der Dienste dieser Dritten entstehen.

14. 5 Eine Reihe von zusammenhängenden schadenverursachenden Ereignissen gilt als ein Ereignis/Schaden im Sinne dieses Artikels.

14.6
Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse gelten auch zugunsten des Personals und der Hilfspersonen von TAGGRS, die von TAGGRS bei der Ausführung eines Vertrags eingeschaltet werden.

15. Aussetzung und Auflösung des Vertrages
15.1
TAGGRS ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Vertrag – ohne vorherige Inverzugsetzung – aufzulösen, wenn (i) der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, (ii) TAGGRS nach Abschluss des Vertrages von Umständen erfährt, die die Befürchtung begründen, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, (iii) wenn der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist oder (iv) wenn TAGGRS aufgrund der Verzögerung auf Seiten des Auftraggebers nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.

15.2
Darüber hinaus ist TAGGRS berechtigt, den Vertrag – ohne vorherige Inverzugsetzung – zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die TAGGRS die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zumutbar machen.

15.3
Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von TAGGRS gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. Wenn TAGGRS die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Ansprüche aus dem Gesetz, dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15.4
Im Falle einer Liquidation, eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses, einer Pfändung – wenn und sofern die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – auf Kosten des Auftraggebers, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es TAGGRS außerdem frei, den Vertrag (teilweise) sofort – ohne vorherige Inverzugsetzung – und mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Forderungen von TAGGRS gegenüber dem Auftraggeber werden in diesem Fall sofort fällig.

15.5
Wenn TAGGRS mit der Aussetzung oder Auflösung fortfährt, ist es in keiner Weise verpflichtet, den Auftraggeber für Schäden und Kosten zu entschädigen, die ihm in irgendeiner Weise dadurch entstehen.

15.6
Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung bereits eine Leistung zur Erfüllung des Vertrages erhalten hat, sind diese Leistung und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht Gegenstand der Rückabwicklung. Beträge, die TAGGRS vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was sie in Ausführung des Vertrags bereits geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben vom Auftraggeber in vollem Umfang geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig. Darüber hinaus werden die geleistete Arbeit und die für die Erfüllung des Vertrags reservierte Arbeitszeit dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

16. Vertraulichkeit
Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung von der anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von einer Partei mitgeteilt werden oder sich aus der Art der Informationen ergeben. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn die Offenlegung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist.

17. Dauer des Abkommens, Fristen und Folgen der Kündigung
17.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Datum des Inkrafttretens und wird für die Dauer von einem Kalenderjahr geschlossen. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich die Vereinbarung jeweils stillschweigend um ein Kalenderjahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt die Vereinbarung vor Ablauf der (verlängerten) Frist per Einschreiben unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

17.2
Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 17.1 hat TAGGRS das Recht, den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, ohne dem Abnehmer gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz (für Schäden oder Kosten) verpflichtet zu sein.

17.3
Nach Beendigung des Vertrages kann der Kunde eine einmalige Herausgabe der bei der Nutzung der Dienste eingegebenen Daten, einschließlich der personenbezogenen Daten, verlangen. TAGGRS kann dem Auftraggeber diese Daten in einem üblichen Format zur Verfügung stellen. Hat der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses seinen Wunsch nach der vorgenannten Datenübermittlung geäußert, ist TAGGRS berechtigt, die Daten unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu löschen und zu vernichten, es sei denn, TAGGRS ist gesetzlich zur Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet.

18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
18.1
Auf alle von TAGGRS geschlossenen Verträge findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.

18.2 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Bezirksgericht Nordniederlande, Standort Leeuwarden, zuständig.